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Pensionen: Widerstand gegen plötzliche Reformen

Nach nur einer Woche ist die Begutachtung der ersten Änderungen im Pensionsbereich am gestrigen Tag abgeschlossen worden. Die neuen Regelungen sehen unter anderem eine Anhebung des Antrittsalters sowie der erforderlichen Versicherungsjahre für die Korridorpension vor. Diese Veränderungen haben bereits zu einer Vielzahl von Reaktionen geführt, insbesondere hinsichtlich der kurzen Begutachtungsfrist von nur einer Woche. Der Verfassungsdienst hat darauf hingewiesen, dass eine solche Frist in der Regel sechs Wochen betragen sollte, was die Bedenken hinsichtlich der umfassenden Berücksichtigung von Meinungen und Stellungnahmen verstärkt. Zudem sorgen sich verschiedene Institutionen um die betroffenen Personen, die bereits Vorkehrungen getroffen haben und nun mit den neuen Regelungen konfrontiert werden.

Reaktionen und Bedenken der Sozialpartner

Trotz des Verständnisses für die Notwendigkeit der Maßnahmen aufgrund des signifikanten Budgetlochs äußert die Arbeiterkammer (AK Kritik an der fehlenden beschäftigungspolitischen Begleitung. Ohne entsprechende Maßnahmen könnte die Anpassung der Korridorpension in vielen Fällen zur Arbeitslosigkeit führen. Auch der Verfassungsdienst hat im Bundeskanzleramt einen Eingriff in den Vertrauensschutz festgestellt und empfiehlt eine sorgfältige Dokumentation der Einsparungsnotwendigkeit sowie eine zügige Beschlussfassung der Novelle.

Die Gewerkschaft Öffentlicher Dienst (GÖD) und das Land Burgenland teilen ähnliche Bedenken. In einer Stellungnahme der GÖD wird betont, dass viele Bürgerinnen und Bürger ihre Lebensplanung im Vertrauen auf die bestehenden Regelungen ausgerichtet haben, insbesondere in Bezug auf die Möglichkeit, mit 62 Jahren in die Korridorpension eintreten zu können, sofern die erforderlichen Versicherungszeiten erfüllt wurden. Diese Sorgen werden von verschiedenen Seiten geäußert und verdeutlichen die Komplexität der Thematik.

Besondere Herausforderungen für Frauen

Der Frauenring hebt hervor, dass insbesondere Frauen von den Änderungen betroffen sind. Diese hätten bereits durch die schrittweise Anhebung des Pensionsalters auf 65 Jahren einen erheblichen Beitrag geleistet und könnten nun zusätzlich belastet werden. Die Befürchtung besteht, dass die neuen Regelungen die Situation für Frauen im Pensionssystem weiter verschärfen.

Die Industriellenvereinigung (IV) hingegen kritisiert, dass die geplanten Neuerungen nicht ausreichend seien und fordert weitergehende Maßnahmen. In diesem Kontext hat die Regierung bereits angekündigt, in naher Zukunft eine Teilpension sowie einen Nachhaltigkeitsmechanismus zu beschließen. Diese zusätzlichen Schritte könnten möglicherweise dazu beitragen, die Herausforderungen im Pensionssystem effektiver anzugehen und die verschiedenen Interessen der betroffenen Gruppen zu berücksichtigen.

Quelle: https://orf.at/stories/3393037/