
Bundesfinanzen: Kommunen und Bundesländer erhalten Investitionsspielraum
Der Bundesschatz wird künftig für den öffentlichen Sektor zugänglich sein, was eine grundlegende Änderung in der Anlagemöglichkeiten für Bundesländer, Gemeinden und öffentliche Unternehmen darstellt. Diese Entscheidung wurde heute von Finanzminister Markus Marterbauer (SPÖ) während einer Pressekonferenz in Wien bekannt gegeben. Bisher stand der Bundesschatz ausschließlich privaten Anlegern offen, nun können auch öffentliche Einrichtungen direkt in Staatsanleihen investieren, ohne dabei auf Banken angewiesen zu sein.
Neue Anlagemöglichkeiten für öffentliche Einrichtungen
Die Einführung dieser neuen Regelung ermöglicht es öffentlichen Einheiten, ihre liquiden Mittel effizienter zu verwalten. Laut Markus Stix, dem Chef der Bundesfinanzierungsagentur (OeBFA), liegen derzeit knapp unter 30 Milliarden Euro an liquiden Mitteln von öffentlichen Einrichtungen bei Banken. Diese Summe könnte, wenn sie vollständig in Bundesschätzen investiert wird, die Verschuldung des Bundes um bis zu sieben Prozent senken. Der Finanzminister betonte, dass diese Maßnahme sowohl dem Bund als auch den Gebietskörperschaften zugutekommen wird, indem sie eine direkte Möglichkeit zur Geldanlage schafft und die finanzielle Stabilität erhöht.
Ein weiterer Vorteil dieser Regelung ist, dass gemäß den EU-Schuldenregeln Schulden, die zwischen staatlichen Sektoren transferiert werden, nicht in die Berechnung der Staatsschuldenquote einfließen. Dies könnte bedeuten, dass Österreichs staatliche Schuldenquote sich durch diese neuen Anlagemöglichkeiten positiv entwickeln könnte.
Aktuelle Entwicklungen und Investitionen
Die Finanzstaatssekretärin Barbara Eibinger-Miedl (ÖVP) gab bekannt, dass bis dato bereits vier Milliarden Euro in Bundesschätzen veranlagt wurden. Diese Summe stammt von den rund 110.000 privaten Anlegern, die gegenwärtig in den Bundesschatz investiert haben. Die Eröffnung des Bundesschatzes für den öffentlichen Sektor könnte die Attraktivität dieses Anlagemodells weiter steigern und zu einer Stabilisierung der Staatsfinanzen beitragen.
Die Entscheidung, den Bundesschatz auch für öffentliche Einrichtungen zu öffnen, wird als Schritt in Richtung einer effizienteren Nutzung öffentlicher Gelder angesehen. Experten erwarten, dass diese Maßnahme sowohl die Anlagemöglichkeiten für öffentliche Institutionen erweitern als auch die finanziellen Spielräume des Bundes verbessern könnte.
Quelle: https://orf.at/stories/3395575/

