Was ist ein freistellungsauftrag bank?

Ein Freistellungsauftrag ist ein wichtiges Instrument im deutschen Steuersystem, insbesondere im Zusammenhang mit Bankkonten und Kapitalerträgen. In diesem Artikel werden wir detailliert darauf eingehen, was ein Freistellungsauftrag bei einer Bank ist und wie er genutzt werden kann, um Steuern zu sparen.

Der freistellungsauftrag im überblick

Ein Freistellungsauftrag, auch als „Sparer-Pauschbetrag“ bekannt, ist eine von der Bundesrepublik Deutschland gewährte steuerliche Freigrenze für Kapitalerträge. Dieser Auftrag ermöglicht es Steuerpflichtigen, bis zu einem bestimmten Betrag an Zinseinkünften, Dividenden und anderen Kapitalerträgen steuerfrei zu erhalten.

Wie funktioniert der freistellungsauftrag?

Der Freistellungsauftrag wird von Bankkunden erteilt, um sicherzustellen, dass ihre Kapitalerträge bis zur festgelegten Grenze von der Kapitalertragssteuer befreit sind. Dieser Betrag wird pro Person gewährt, sodass Ehepaare gemeinsam einen doppelt so hohen Freistellungsbetrag beanspruchen können.

Beantragung des freistellungsauftrags

Die Beantragung eines Freistellungsauftrags erfolgt in der Regel direkt bei der Bank. Hierzu reicht es aus, ein entsprechendes Formular auszufüllen und der Bank vorzulegen. Dabei muss der genaue Betrag angegeben werden, bis zu dem die Kapitalerträge steuerfrei bleiben sollen.

Vorteile des freistellungsauftrags

Der Freistellungsauftrag bietet verschiedene Vorteile für Anleger. Er ermöglicht nicht nur eine steuerfreie Nutzung von Kapitalerträgen bis zur festgelegten Grenze, sondern reduziert auch den Verwaltungsaufwand im Zusammenhang mit der jährlichen Einkommensteuererklärung.

Faqs zum freistellungsauftrag

1. kann der freistellungsauftrag nachträglich geändert werden?

Ja, der Freistellungsauftrag kann jederzeit von Ihnen geändert oder aufgehoben werden. Beachten Sie jedoch, dass Änderungen vor dem Erhalt von Kapitalerträgen wirksam sein müssen.

2. gilt der freistellungsauftrag auch für gemeinschaftskonten?

Ja, der Freistellungsauftrag kann auch für Gemeinschaftskonten genutzt werden. Ehepaare können den gemeinsamen Freistellungsbetrag auf ihre Konten aufteilen.

3. welche kapitalerträge fallen unter den freistellungsauftrag?

Der Freistellungsauftrag gilt für Zinseinkünfte, Dividenden und bestimmte andere Kapitalerträge. Nicht erfasst werden beispielsweise Gewinne aus dem Verkauf von Wertpapieren.

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